Allgemeine Geschäftsbedingungen

OE ELECTRICS LIMITED ALLGEMEINE LIEFERBEDINGUNGEN

INTERPRETATION

  • 1.1 In diesen Ziffern haben die folgenden Begriffe die nachstehende Bedeutung:

„Der Käufer“: die Person(en), die Firma oder das Unternehmen, deren/dessen schriftliche Bestellung für die Waren vom Unternehmen akzeptiert wird;
„Das Unternehmen“: OE Electrics GmbH, mit Handelsregisternummer HRB 83952 (Düsseldorf) und eingetragener Adresse Wehrstr. 1a, 51645 Gummersbach, Deutschland;
„Vertrag“: jeder Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Käufer über den Verkauf bzw. Kauf der vom Unternehmen zu liefernden Waren und/oder Dienstleistungen, der diese Bedingungen einbezieht;
„Lieferort“: der Ort, an dem die Lieferung der Waren nach Ziffer 4 zu erfolgen hat;
„EEE“: bezeichnet elektrische und elektronische Geräte und hat die Bedeutung, die diesem Begriff in § 3 Nr. 1 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) gegeben wird;
„ElektroG“: bezeichnet das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz)), das zur Umsetzung der Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte verabschiedet wurde.
„Waren“: jegliche Waren, die das Unternehmen dem Käufer zu liefern hat (einschließlich aller Teile von Waren);
Rechte an geistigem Eigentum“: Patente, Rechte an Erfindungen, Urheber- und verbundene Rechte, Handels- und Dienstleistungsmarken, Geschäfts- und Domainnamen, Ausstattungsrechte, Rechte an Goodwill, Rechte auf Klageerhebung wegen Kennzeichenmissbrauchs oder unlauteren Wettbewerbs, Designrechte, Datenbankrechte, Rechte auf Wahrung der Vertraulichkeit von Informationen (einschließlich Know-how und Geschäftsgeheimnissen) sowie alle weiteren Rechte an geistigem Eigentum, gleich ob eingetragen oder nicht, einschließlich aller Anträge und Rechte auf Beantragung und Erhalt von Erneuerungen oder Verlängerungen sowie auf Inanspruchnahme der Priorität dieser Rechte sowie alle ähnlichen oder vergleichbaren Rechte oder Arten des Rechtsschutzes, die derzeit oder in Zukunft gleich an welchem Ort der Welt bestehen bzw. bestehen werden;
„Hersteller“ hat die in § 3 Nr. 9 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) angegebene Bedeutung;
„WEEE“ bezeichnet Elektro- und Elektronik-Altgeräte und hat die Bedeutung, die diesem Begriff in § 3 Nr. 3 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) gegeben wird;
„Incoterms“ bezeichnet die internationalen Handelsklauseln der Internationalen Handelskammer.

1.2  In diesen Bedingungen schließen Bezugnahmen auf Gesetze oder gesetzliche Bestimmungen eine Bezugnahme auf diese Gesetze oder gesetzlichen Bestimmungen in ihrer jeweils geänderten, konsolidierten, modifizierten, erweiterten, wieder in Kraft gesetzten oder ersetzten Fassung ein, sofern sich aus dem Kontext nichts anderes ergibt.

1.3 In diesen Bedingungen schließen Bezugnahmen auf das männliche Geschlecht sowohl das weibliche als auch das neutrale Geschlecht und Bezugnahmen auf den Singular den Plural und umgekehrt ein, soweit der Kontext dies zulässt oder voraussetzt.

1.4 Überschriften haben keinen Einfluss auf die Auslegung, von einzelnen Klauseln dieser Bedingungen

  1. ANWENDUNG DER BEDINGUNGEN

2.1 Vorbehaltlich etwaiger Änderungen nach Ziffer 2.3 basiert der Vertrag auf diesen Bedingungen unter Ausschluss aller sonstigen Geschäftsbedingungen (einschließlich aller Bedingungen, die der Käufer im Rahmen von Bestellungen, Bestellbestätigungen, Spezifikationen oder anderen Dokumenten anzuwenden beabsichtigt).

2.2 Geschäftsbedingungen, die in bzw. zusammen mit Bestellungen, Bestellbestätigungen, Spezifikationen oder anderen Dokumenten des Käufers bekräftigt oder geliefert werden oder darin enthalten sind, werden nicht einfach dadurch zum Bestandteil des Vertrags, dass das jeweilige Dokument darin erwähnt wird.

2.3     Diese Bedingungen sind für sämtliche Verkäufe des Unternehmens maßgeblich. Änderungen an diesen Bedingungen und Zusicherungen hinsichtlich der Waren sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart und von einem Vorstandsmitglied des Unternehmens unterzeichnet worden sind.

2.4 Jede Warenbestellung des Käufers beim Unternehmen gilt als Angebot des Käufers zum Kauf von Waren zu den vorliegenden Bedingungen, und vom Käufer platzierte Bestellungen gelten erst dann als vom Unternehmen akzeptiert, wenn dieses eine schriftliche Bestellbestätigung ausstellt oder (falls dies früher geschieht) dem Käufer die Waren ausliefert. In jedem Fall gilt die Annahme der Warenlieferung als schlüssiger Nachweis für die Annahme dieser Lieferbedingungen durch den Käufer.

2.5 Der Käufer muss sicherstellen, dass die Bestimmungen seiner Bestellung und etwaige maßgebliche Spezifikationen vollständig und korrekt sind.

2.6 Wenn vom Käufer vorgelegte Spezifikationen für die Herstellung von Waren oder für Verfahren maßgeblich sein sollen, die das Unternehmen bei den Waren anzuwenden hat, ist der Käufer verpflichtet, dem Unternehmen gegen alle Verluste, Schäden, Kosten und Aufwendungen zu ersetzen, die dem Unternehmen direkt oder indirekt als Folge von Ansprüchen entstehen, die durch die Nutzung der Spezifikationen des Käufers seitens des Unternehmens gegen dieses geltend gemacht werden, einschließlich unter anderem sämtlicher Verluste, Schäden, Kosten und Aufwendungen, die dem Unternehmen im Rahmen von Vergleichen über Ansprüche wegen Verletzungen von Patenten, Urheberrechten, Designs, Marken oder anderen gewerblichen oder geistigen Eigentumsrechten anderer Personen auferlegt wurden oder entstanden sind oder in Verbindung damit von ihm gezahlt worden sind oder noch gezahlt werden müssen.

2.7  Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Änderungen an den Spezifikationen der Waren vorzunehmen, wenn dies erforderlich ist, um maßgebliche gesetzliche oder EU-Anforderungen zu erfüllen, solange ihre Qualität oder Leistungsfähigkeit nicht wesentlich beeinträchtigt wird, oder wenn die Waren nach den Spezifikationen des Käufers geliefert werden und diese Spezifikationen Fehler, Lücken oder Ungenauigkeiten aufweisen. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, den in seinem Kostenvoranschlag genannten Preis für die Waren als Folge von Änderungen an den Waren zu erhöhen, die infolge von Fehlern, Lücken oder Ungenauigkeiten in den Spezifikationen des Käufers erforderlich sind.

2.8 Kostenvoranschläge werden auf der Basis übermittelt, dass Verträge nicht wirksam werden, bevor das Unternehmen eine Bestellbestätigung an den Käufer versandt hat. Ein Kostenvoranschlag gilt nur für einen Zeitraum von 30 Tagen ab seinem Datum, sofern er vom Unternehmen nicht zuvor zurückgezogen wird. Angebotene Preise können vom Unternehmen angepasst werden, wenn der Käufer die Art oder Mengen der bestellten Waren ändert.

2.9 Vorbehaltlich nach geltendem Recht bestehender Stornierungsrechte und vergleichbarer Rechtsbehelfe können Bestellungen, die vom Unternehmen akzeptiert worden sind, nicht vom Käufer storniert werden, sofern nicht die schriftliche Zustimmung des Unternehmens vorliegt; in derartigen Fällen ist der Käufer verpflichtet, das Unternehmen gegen alle Verluste (einschließlich entgangener Gewinne), Kosten (einschließlich Kosten aller eingesetzten Arbeitskräfte und Materialien), Schäden, Gebühren und Aufwendungen schadlos zu halten, die ihm als Folge einer solchen Stornierung entstehen oder bei ihm anfallen.

  1. BESCHREIBUNG

3.1 Die Beschreibung der Waren ist im Kostenvoranschlag des Unternehmens dargelegt und verbindlich, sofern die Parteien eine Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) eingehen. Klarstellungshalber wird festgehalten, dass das Unternehmen in diesen Bedingungen keinerlei ausdrückliche oder stillschweigende Garantien in Bezug auf die Spezifikationen der Waren (im Sinne der §§ 443, 444 BGB) oder andere Garantien für Produkte wie insbesondere für die Eignung der Waren für einen bestimmten Zweck abgibt (keine Beschaffenheits- oder sonstige Produktgarantie).

3.2  Alle vom Unternehmen ausgestellten Zeichnungen, beschreibenden Texte, Spezifikationen und Werbeanzeigen sowie Beschreibungen oder Illustrationen, die in den Katalogen oder Broschüren des Unternehmens enthalten sind, werden für den alleinigen Zweck ausgestellt bzw. veröffentlicht, eine ungefähre Vorstellung der darin beschriebenen Waren zu vermitteln. Sie bilden keinen Teil dieses Vertrags und dürfen auch nicht als Vereinbarung über Spezifikationen verstanden werden (keine Beschaffenheitsvereinbarung).

  1. LIEFERUNG

4.1     Wenn der Käufer die Waren beim Unternehmen abholt oder selbst für deren Transport sorgt, findet die Lieferung der Waren am Geschäftssitz des Unternehmens statt, sobald sich die Waren nicht mehr im Gewahrsam des Unternehmens befinden. Der Käufer oder der Spediteur wird angefordert werden, einen entsprechenden Lieferschein zu unterzeichnen.

4.2 Wenn der Transport vom Unternehmen organisiert wird, werden die Waren mit den vom Unternehmen für geeignet gehaltenen Transportmitteln befördert; die Lieferung der Waren findet an dem vom Kunden bezeichneten Lieferort statt, sobald sich die Waren nicht mehr im Gewahrsam des Spediteurs befinden. Der Käufer wird gebeten, einen entsprechenden Lieferschein zu unterzeichnen.

4.3  Die Lieferung der Waren muss vom Käufer zu jedem Zeitpunkt innerhalb üblicher Geschäftszeiten angenommen werden.

4.4  Alle vom Unternehmen für die Lieferung der Waren genannten Daten sind als Schätzwerte gedacht, weshalb die mitgeteilte Lieferfrist kein für die Vertragserfüllung wesentliches Merkmal ist. Wenn keine Lieferdaten angegeben sind, erfolgt die Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist.

4.5 Vorbehaltlich anderer Regelungen dieser Bedingungen wie insbesondere in Bedingung 11 haftet das Unternehmen nicht für Verluste (einschließlich entgangener Gewinne), Kosten, Schäden, Gebühren oder Aufwendungen, die eine direkte oder indirekte Folge von Verzögerungen bei der Auslieferung von Waren sind (selbst wenn diese durch fahrlässiges Verhalten des Unternehmens verursacht wurden). Außerdem berechtigen Verzögerungen den Käufer nicht zur Kündigung oder Aufhebung des Vertrags, solange die betreffende Verzögerung 180 Tage nicht überschreitet. Dies gilt nicht in Fällen vorsätzlichen Fehlverhaltens des Unternehmens oder in anderen Fällen einer obligatorischen gesetzlichen Haftung des Unternehmens.

4.6 Wenn der Käufer aus irgendeinem Grund die Lieferung von Waren nicht akzeptiert, die zur Lieferung bereit stehen, oder das Unternehmen nicht in der Lage ist, die Waren rechtzeitig zu liefern, da der Käufer keine diesbezüglichen Anweisungen, Dokumente, Lizenzen oder Genehmigungen vorgelegt hat, gilt Folgendes:

4.6.1   das Risiko für die Waren geht auf den Käufer über (einschließlich für Verluste oder Schäden, die durch die Fahrlässigkeit des Unternehmens verursacht werden);
4.6.2   die Waren gelten als ausgeliefert; und
4.6.3  das Unternehmen kann die Waren bis zur Auslieferung lagern, während der Käufer für alle damit verbundenen Kosten (einschließlich unter anderem Lager- und Versicherungskosten) haftbar ist.

4.7     Der Käufer hat auf seine Kosten am Lieferort ausreichende und geeignete Ausrüstung sowie Arbeitskräfte für das Entladen der Waren bereitzustellen.

4.8  Der Käufer verpflichtet sich, das Unternehmen im Einklang mit den Regelungen in Ziffer 11 gegen jegliche Verbindlichkeiten und Kosten (unabhängig davon, ob sie aus Gesetz oder Gewohnheitsrecht entstehen) schadlos zu halten, die durch sein Versäumnis verursacht werden, geeignete Ausrüstung und Arbeitskräfte für das Entladen bereitzustellen (unabhängig davon, ob der Entladevorgang vom Käufer oder in dessen Auftrag überwacht wird), und zwar in Zusammenhang mit:

4.8.1     jeglichen körperverletzungen oder Todesfällen bei Mitarbeitern, Vertretern oder Unterauftragnehmern des Unternehmens oder anderen Dritten; und
4.8.2   jeglichen Beschädigungen oder Verlusten von Vermögenswerten des Unternehmens, seiner Mitarbeiter, Vertreter oder Unterauftragnehmer oder anderer Dritter.

4.9   Falls die Auslieferung der Waren in Teillieferungen erfolgen soll, stellt jede Lieferung einen separaten Vertrag dar. Wenn das Unternehmen es versäumt, einzelne oder mehrere Teillieferungen im Einklang mit diesen Bedingungen vorzunehmen oder der Käufer Ansprüche in Bezug auf einzelne oder mehrere Teillieferungen geltend macht, berechtigt dies den Käufer im Allgemeinen nicht, den gesamten Vertrag als ungültig zu behandeln, sofern ihm nicht obligatorische Kündigungs- und vergleichbare Rechte zustehen.

  1. NICHTLIEFERUNG

5.1  Die Menge der vom Unternehmen beim Versand von seinem Geschäftssitz aufgezeichneten Warensendungen gilt als schlüssiger Nachweis für die vom Käufer bei Lieferung erhaltene Menge, sofern der Käufer keinen schlüssigen Nachweis für Abweichungen vorlegen kann.

5.2  Das Unternehmen haftet nur dann für die Nichtlieferung von Waren (selbst wenn dies durch die Fahrlässigkeit des Unternehmens verursacht wird), wenn der Spediteur und das Unternehmen in schriftlicher Form innerhalb von 15 Tagen nach dem Datum verständigt werden, an dem die Waren bei normalem Ablauf der Ereignisse eingetroffen wären, sofern der Käufer vom Versand unterrichtet wurde und das Unternehmen sich bemüht, Schäden abzumildern, wenn es von Mängeln bei der Lieferung der Waren erfährt.

5.3  Jegliche Haftung des Unternehmens für die Nichtlieferung der Waren ist auf den Ersatz der Waren innerhalb einer angemessenen Frist oder die Ausstellung einer Gutschrift in Höhe des anteiligen Vertragspreises, der für die betreffenden Waren in Rechnung gestellt worden ist, beschränkt.

  1. RISIKO/EIGENTUM

6.1 Das Risiko von Beschädigung oder Verlust der Waren geht in den folgenden Fällen auf den Käufer über:

6.1.1     im Fall von Waren, die auf dem Gelände des Unternehmens geliefert werden, zu dem Zeitpunkt, an dem der Käufer oder dessen Spediteur einen Lieferschein unterzeichnet, um die Abholung zu bestätigen; oder
6.1.2   im Falle von Waren, die nicht auf dem Gelände des Unternehmens geliefert werden, zum Zeitpunkt der Auslieferung am Lieferort des Käufers oder (falls früher) zu dem in Ziffer 4.6 angegebenen Zeitpunkt.

6.2 Das Eigentum an den Waren geht erst dann auf den Käufer über (Eigentumsvorbehalt), wenn das Unternehmen alle Beträge vollständig (in bar oder verfügbaren Mitteln) für Folgendes erhalten hat:

6.2.1     die Waren; und
6.2.2   alle sonstigen Beträge, die bereits fällig sind oder dem Unternehmen noch aus anderen Gründen vom Käufer geschuldet werden.

6.3 Bis zum Übergang des Eigentums an den Waren auf den Käufer ist dieser verpflichtet:

6.3.1     die Waren auf Treuhandbasis als Fremdbesitzer des Unternehmens zu verwahren;
6.3.2     die Waren (ohne Kosten für das Unternehmen) separat von allen anderen Waren des Käufers oder Dritten zu lagern, damit sie auf einfache Weise als Eigentum des Unternehmens identifiziert werden können;
6.3.3     keine Erkennungszeichen oder Verpackungen der Waren oder in Verbindung damit zu vernichten, zu entstellen oder zu verschleiern;
6.3.4     die Waren in gutem Zustand zu halten und bei einer für das Unternehmen akzeptablen Versicherung zugunsten des Unternehmens in Höhe des Gesamtpreises gegen alle Risiken zu versichern, wobei der Käufer auf Anforderung dem Unternehmen die Versicherungspolice vorzulegen hat; und
6.3.5     die Erlöse der in Ziffer 6.3.4 genannten Versicherung treuhänderisch für das Unternehmen zu verwahren, nicht mit anderen Geldern zu vermengen und auch nicht auf ein mit einem negativen Saldo versehenen Bankkonto einzuzahlen.

6.4.4     Falls Dritte Zugriff auf die weiterverkauften Waren erlangen, wie insbesondere im Wege der Beschlagnahme, hat der Käufer sie unverzüglich über die Eigentümerstellung des Unternehmens zu informieren und das Unternehmen hiervon zu verständigen, damit er seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Falls der Dritte nicht in der Lage ist, dem Unternehmen die in diesem Zusammenhang entstandenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet der Käufer dem Unternehmen gegenüber für diese Kosten;

6.4 Der Käufer darf die Waren vor dem Eigentumsübergang auf ihn nur zu den folgenden Bedingungen weiterverkaufen:

6.4.1     Alle Verkäufe müssen im normalen Geschäftsbetrieb des Käufers zum vollen Marktwert erfolgen;
6.4.2     Jeder derartige Verkauf ist ein Verkauf von Eigentum des Unternehmens stehenden Gütern an den Käufer in dessen Namen des Käufers, der bei diesen Verkäufen als Auftraggeber auftritt;
6.4.3     Der Käufer tritt hiermit für den Fall eines Weiterverkaufs der Waren den gegen ihn entstandenen Anspruch im Wege der Sicherheitsabtretung an das Unternehmen ab; im Fall des Miteigentums des Unternehmens an den Waren geschieht dies im Verhältnis des Miteigentumsanteils. Dasselbe gilt für andere Ansprüche, die an die Stelle der weiterverkauften Waren treten oder ansonsten in Bezug auf die weiterverkauften Waren entstehen, wie z. B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung im Fall von Verlust oder Vernichtung. Das Unternehmen ermächtigt den Käufer in widerruflicher Form, die an das Unternehmen abgetretenen Ansprüche im eigenen Namen einzuziehen. Das Unternehmen darf diese Einzugsermächtigung nur im Fall der Verwertung der Sicherheit (im Verwertungsfall) zurücknehmen;

6.4.5     Das Unternehmen hat die weiterverkauften Waren sowie die sie ersetzenden Artikel oder Ansprüche freizugeben, soweit deren Wert den Betrag der gesicherten Ansprüche um mehr als 30 % übersteigt. Das Unternehmen ist berechtigt, die daraufhin freizugebenden Artikel auszuwählen; und
6.4.6   Wenn das Unternehmen im Falle einer Vertragsverletzung durch den Käufer von der Vereinbarung zurücktritt – insbesondere aufgrund eines Zahlungsverzugs –, ist es berechtigt, die Rückgabe der weiterverkauften Waren zu verlangen.

6.5 Wenn das Unternehmen nicht in der Lage ist, festzustellen, ob bestimmte Waren die hier relevanten Waren sind, wird angenommen, dass der Käufer alle Waren der ihm vom Unternehmen verkauften Art in der Reihenfolge verkauft hat, in der sie ihm in Rechnung gestellt wurden.

6.6  Das Recht des Käufers, die Waren zu besitzen, endet sofort, wenn:

6.6.1    gegen den Käufer ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde ergangen ist oder der Käufer mit seinen Gläubigern eine Vereinbarung oder einen Vergleich schließt oder auf andere Weise von jeweils in Kraft befindlichen Gesetzen zum Schutz zahlungsunfähiger Schuldner profitiert oder (falls es sich bei ihm um eine juristische Person handelt) eine (formale oder nicht formale) Gläubigerversammlung einberuft oder in Liquidation tritt (ob freiwillig oder unfreiwillig), sofern es sich nicht um eine freiwillige solvente Liquidation für den alleinigen Zweck der Umstrukturierung oder Verschmelzung handelt, oder einen Insolvenzverwalter und/oder Sachwalter, Vermögensverwalter oder Zwangsverwalter  für sein Unternehmen oder Teile davon erhält oder ein Beschluss zur Abwicklung des Käufers gefasst oder bei Gericht ein entsprechender Antrag bzw. ein Antrag auf Anordnung der Zwangsverwaltung in Bezug auf den Käufer gestellt wird oder Rechtsverfahren in Zusammenhang mit der Insolvenz oder möglichen Insolvenz des Käufers eingeleitet werden; oder
6.6.2   gegen den Käufer eine Zwangsvollstreckung in sein Eigentum betrieben werden soll oder bereits durchgeführt wird, oder er es versäumt, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag oder aus anderen Verträgen zwischen dem Unternehmen und ihm zu befolgen oder zu erfüllen, oder er im Sinne der §en 17 und/oder 19 der deutschen Insolvenzordnung insolvent ist oder der Käufer seinen Geschäftsbetrieb einstellt; oder
6.6.3   der Käufer Waren verpfändet oder auf irgendeine Weise belastet.

6.7     Das Unternehmen hat Anspruch auf Erhalt der Zahlung für die Waren, auch wenn das Eigentum an Waren vom Unternehmen noch nicht übertragen worden ist.

6.8     Der Käufer gewährt dem Unternehmen sowie seinen Vertretern und Mitarbeitern eine unwiderrufliche Erlaubnis, alle Räumlichkeiten zu betreten, in denen Waren gelagert sind oder sein können, um sie zu inspizieren oder zurückzuerlangen, falls das Besitzrecht des Käufers erloschen ist.

  1. PREIS

7.1     Vorbehaltlich der Regelungen in den Ziffern 2.7 und 2.8 entspricht der Preis für die Waren dem Preis, der im Kostenvoranschlag des Unternehmens genannt ist, sofern das Unternehmen nicht in schriftlicher Form einem anderen Preis zustimmt.

7.2     Der Preis für die Waren versteht sich zzgl. etwaiger Mehrwertsteuer oder sonstiger anfallender Steuern oder Abgaben, die der Käufer bei Fälligkeit der Zahlung für die Waren zusätzlich zu bezahlen hat.

7.3     Sofern das Unternehmen keinen anderen Regelungen schriftlich zugestimmt hat, wird der Preis für die Waren auf der Basis ab Werk (im Sinne der neuesten Version der Incoterms) angegeben. Falls sich das Unternehmen bereit erklärt, die Waren auf einer anderen als der Basis ab Werk zu liefern, ist der Käufer verpflichtet, die Kosten des Unternehmens für Transport (außer bei Bestellungen im Wert von mehr als 500,00 EUR bei normaler Lieferung in Deutschland), Verpackung und Versicherung zu übernehmen. Alle Liefergebühren für Auslandsbestellungen und termingenaue Lieferungen einschließlich vereinbarter Lieferungen innerhalb von 24 Stunden werden dem Käufer in Rechnung gestellt.

7.4     Die Kosten für Paletten und Mehrwegbehälter werden dem Käufer zusätzlich zum Preis der Waren berechnet, ihm allerdings in voller Höhe gutgeschrieben, sofern sie dem Unternehmen vor dem Fälligkeitsdatum der Zahlung unbeschädigt zurückgegeben werden.

  1. ZAHLUNG

8.1 Sofern das Unternehmen keinen anderen Regelungen schriftlich zugestimmt hat, kann es vorbehaltlich der Bestimmungen in Ziffer 8.9 dem Käufer den Preis der Waren bei ihrer Lieferung oder zu jedem Zeitpunkt danach in Rechnung stellen, es sei denn, die Waren müssen vom Käufer abgeholt werden oder der Käufer nimmt die Lieferung der Waren zu Unrecht nicht an, in welchem Fall das Unternehmen zur Rechnungsstellung berechtigt ist, sobald, es dem Käufer mitgeteilt hat, dass die Waren zur Abholung bereit stehen, oder es (je nach Sachlage) die Lieferung der Waren angeboten hat.

8.2 Vorbehaltlich Ziffer 15.6 wird die Zahlung gegen Übermittlung einer Rechnung vor der Herstellung oder dem Versand der Waren geschuldet, sofern das Unternehmen nicht der Einrichtung eines Kreditkontos zugestimmt hat. Falls ein Kreditkonto mit dem Unternehmen vereinbart worden ist, wird die Zahlung des Preises für die Waren 30 Tage nach dem Datum der Rechnung des Unternehmens oder (falls früher) 30 Tage nach dem Tag fällig, an dem die Waren geliefert werden oder als geliefert gelten.

8.3     [Nicht verwendet.]

8.4 Zahlungen gelten erst dann als eingegangen, wenn das Unternehmen frei verfügbare Mittel erhalten hat.

8.5  Alle nach dem Vertrag an das Unternehmen zu leistenden Zahlungen werden nach Beendigung dieses Vertrags ungeachtet etwaiger anderer entgegenstehender Bestimmungen sofort fällig

8.6     Der Käufer hat alle nach dem Vertrag fälligen Zahlungen ohne Einbehalte gleich ob in Form von Aufrechnungen, Gegenansprüchen, Abzügen, Abschlägen oder dergleichen zu leisten, sofern seine Rechte oder Ansprüche nicht gerichtlich rechtskräftig festgestellt werden oder vom Unternehmen unbestritten sind oder die Ansprüche in enger gegenseitiger Beziehung stehen, wie etwa im Fall gesetzlicher Gewährleistungsansprüche.

8.7 Das Unternehmen kann die vom Käufer erhaltenen Zahlungen nach seinem Gutdünken bestimmten Waren zuordnen, auch wenn der Käufer davon abweichende Zuordnungen vorgenommen hat.

8.8  Wenn der Käufer einen nach dem Vertrag fälligen Betrag nicht an das Unternehmen zahlt, ist er zur Zahlung von Verzugszinsen auf den betreffenden Betrag ab dem Fälligkeitsdatum für die Zahlung zu einem Jahreszinssatz von 9 % über dem Basiszinssatz der deutschen Bundesbank gemäß § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) an das Unternehmen verpflichtet, die täglich bis zum Zeitpunkt der Zahlung berechnet werden, gleich ob dies vor oder nach einem Urteil geschieht. Weitere Schadensersatzforderungen gemäß § 288 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) bleiben unberührt.

8.9  Falls der Käufer eine verzögerte , dass die Bearbeitung einer Bestellung erlangt, stellt das Unternehmen dem Käufer nach Ablauf eines dreimonatigen Zeitraums ab dem Datum, an dem die Waren ohne die Verzögerung hätten geliefert werden müssen, eine Rechnung, gleich ob die Waren geliefert worden sind oder nicht oder nach wie vor von der Verzögerung betroffen sind.

  1. QUALITÄT UND PRODUKT

9.1  Das Unternehmen gibt generell für von ihm hergestellte Waren eine über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinausgehende eingeschränkte Garantie für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Lieferung. Weitere Einzelheiten und Ausnahmen finden Sie in den Bedingungen der separaten OE-Gewährleistung. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Gewährleistungsansprüche des Käufers beträgt 24 Monate ab Lieferdatum, wobei sich die Parteien darin einig sind, dass die Waren nicht für den letztendlichen Verkauf an Verbraucher vorgesehen sind.

9.2  Wenn das Unternehmen nicht der Hersteller der Waren ist, bemüht es sich nach Kräften, die Vorteile etwaiger ihm eingeräumter Gewährleistungs- oder Garantierechte an den Käufer weiterzugeben.

9.3   Die Lieferung der Waren durch das Unternehmen an den Käufer gilt unter Verweis auf § 377 des Handelsgesetzbuchs (HGB) als genehmigt, sofern:

9.3.1   der Käufer das Unternehmen und den Spediteur (wenn der Mangel die Folge eines Transportschadens ist) nicht ohne schuldhaftes Zögern in schriftlicher Form über einen Mangel der Waren informiert hat, wobei es darauf ankommt:

(a)   ob der Mangel für den Käufer im Fall einer angemessenen Inspektion am Lieferdatum erkennbar wäre; oder

(b)   ob der Käufer den Mangel nach dem Lieferdatum entdeckt oder vernünftigerweise hätte entdecken müssen (wenn der Mangel nach angemessener Inspektion für den Käufer nicht erkennbar wäre); und

9.3.2   dem Unternehmen nach Erhalt der Mitteilung über Mängel eine angemessene Möglichkeit gewährt wird, die betreffenden Waren zu untersuchen, und der Käufer (wenn er vom Unternehmen darum gebeten wird) die Waren zu diesem Zweck an den Geschäftssitz des Unternehmens zurückschickt.

9.4   Das Unternehmen haftet nicht für Verletzungen der Gewährleistung

9.4.1   der Käufer die betroffenen Waren auch nach Übermittlung einer Mitteilung über Mängel weiterhin nutzt; oder in Ziffer 9.1, sofern und soweit:
9.4.2    der Mangel entstanden ist, weil der Käufer mündliche oder schriftliche Anweisungen des Unternehmens in Bezug auf Lagerung, Installation, Inbetriebnahme, Nutzung oder Wartung der Waren nicht befolgt hat oder (falls keine Anweisungen existieren) nicht nach Handelsbrauch vorgegangen ist; oder
9.4.3    der Käufer die betroffenen Waren ohne die schriftliche Zustimmung des Unternehmens verändert oder repariert; oder
9.4.4   der Mangel der betroffenen Waren eine Folge von Designfehlern bei Zeichnungen, Designs oder Spezifikationen ist, die vom Käufer geliefert oder genehmigt worden sind.

9.5     Falls einzelne Waren nicht der Gewährleistung in Ziffer 9.1 entsprechen, ist das Unternehmen vorbehaltlich der Regelungen in den Ziffern 9.3 und 9.4 verpflichtet, die betroffenen Waren (oder den mangelhaften Teil) nach seiner Wahl zu reparieren bzw. zu ersetzen oder den Preis dieser Waren zum anteiligen Vertragspreis zu erstatten, wobei der Käufer, wenn dies vom Unternehmen gewünscht wird, die Waren oder den mangelhaften Teil dieser Waren an das Unternehmen zurückzugeben hat.

9.6     Wenn das Unternehmen die Bestimmungen in Ziffer 9.5 erfüllt hat, haftet es nicht weiter für Verletzungen der Gewährleistung in Ziffer 9.1 hinsichtlich der Qualität betroffener Waren. Dies gilt jedoch nicht im Fall fahrlässiger oder vorsätzlicher Handlungen des Unternehmens und in anderen Fällen der Haftung des Unternehmens nach zwingenden Vorschriften geltenden Rechts.

9.7  Alle ausgetauschten Waren stehen im Eigentum des Unternehmens, und alle reparierten oder ersetzten Waren unterliegen der hierin erläuterten Garantie für den nicht abgelaufenen Teil der 12-monatigen Frist.

  1. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

10.1 Die folgenden Bestimmungen sowie die Regelungen in Ziffer 9 regeln die gesamte Haftung des Unternehmens (einschließlich jeglicher Haftung für die Handlungen oder Unterlassungen seiner Mitarbeiter, Vertreter und Unterauftragnehmer) gegenüber dem Käufer für:

10.1.1  jede Art von Verletzung dieser Ziffern; und
10.1.2  jegliche Zusicherungen, Erklärungen oder unerlaubten Handlungen bzw. Unterlassungen einschließlich Fahrlässigkeit, die im Rahmen oder in Zusammenhang mit dem Vertrag stattfinden.

10.2 Die Parteien haften gemäß den gesetzlichen Bestimmungen im Fall vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen durch eine Partei oder ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

10.3 Die Parteien haften ferner ohne Beschränkung nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Merkmale, bei denen es sich um eine vertraglich garantierte Eigenschaft des Produkts handelt, sowie für arglistig verschwiegene Mängel. Außerdem bleibt jegliche Haftung nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz und anderen zwingenden gesetzlichen Vorschriften von den in dieser Ziffer 10enthaltenen Beschränkungen unberührt.

10.4 Das Unternehmen haftet für einfach fahrlässige Verstöße gegen wesentliche vertragliche Verpflichtungen, bei denen es sich um

(i) Verpflichtungen handelt, deren Verletzung die Erfüllung des Vertragszwecks gefährdet; und/oder um    (ii) Verpflichtungen, die die Abwicklung bzw. Erfüllung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung sich die andere Partei gewöhnlich verlässt. In derartigen Fällen haftet das Unternehmen nur für Schäden, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses typischerweise vorhersehbar sind. Das Unternehmen haftet überdies nicht für leicht fahrlässige Verstöße gegen andere als die in den vorausgehenden Sätzen aufgeführten Verpflichtungen. In Fällen, in denen die Haftung des Unternehmens wie zuvor erläutert auf typischerweise vorhersehbare Schäden beschränkt ist, haftet das Unternehmen, soweit sie nicht vorhersehbar waren, dem Käufer gegenüber insbesondere nicht für Goodwill- oder Reputationsverluste, entgangene Gewinne oder Aufträge (ob direkter oder indirekter Art) oder Folge- oder mittelbare Verluste, Schäden oder Aufwendungen gleich welcher Art (und gleich auf welche Art verursacht), die aus oder in Verbindung mit dem Vertrag entstehen.

  1. ABTRETUNG

11.1 Der Käufer ist nicht berechtigt, den Vertrag oder Teile davon ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens zu übertragen. § 354 a Abs. 1 des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) bleibt unberührt.

11.2 Das Unternehmen ist berechtigt, den Vertrag oder Teile davon an beliebige natürliche Personen, Firmen oder Unternehmen abzutreten.

  1. HÖHERE GEWALT

12.1  Das Unternehmen hat nach dem Verständnis der Parteien nicht gegen diesen Vertrag verstoßen und haftet dem Käufer gegenüber auch nicht in irgendeiner Form, wenn es seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag aus Gründen höherer Gewalt nicht oder nur verzögert nachgekommen ist.

12.2 Für Zwecke dieser Ziffer 12 bezeichnet „höhere Gewalt“ jegliche Ursachen, die das Unternehmen daran hindern, einzelnen oder allen seinen Verpflichtungen nachzukommen, sofern diese Ursachen ohne Verschulden bzw. Fahrlässigkeit des Unternehmens durch Maßnahmen, Ereignissen, Unterlassungen oder Unfällen hervorgerufen werden bzw. ihnen zuzuordnen sind, die sich bei objektiver Betrachtung seiner Kontrolle entziehen, wie unter anderem etwa Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskämpfe (ob unter Beteiligung der Belegschaft des Unternehmens oder anderer Parteien), unabwendbare Ereignisse, Kriege, Aufstände, zivile Unruhen, böswillige Beschädigungen, Befolgung von Gesetzen oder behördlichen Verfügungen, Regeln, Vorschriften oder Anweisungen, Unfälle, Ausfälle von Anlagen oder Maschinen, Brände, Überschwemmungen, Stürme oder Nichtlieferungen von Unterauftragnehmern.

  1. ALLGEMEINES

13.1    [Nicht verwendet.[

13.2  Jegliche Rechte oder Rechtsbehelfe des Unternehmens aus dem Vertrag bestehen unbeschadet etwaiger weiterer Rechte oder Rechtsbehelfe des Unternehmens, gleich ob sich diese aus dem Vertrag ergeben oder nicht.

13.3  Wenn eine Bestimmung des Vertrags von einem zuständigen Gericht oder Verwaltungsorgan für ganz oder teilweise rechtswidrig, ungültig, unwirksam, anfechtbar, undurchsetzbar oder unangemessen befunden wird, gilt diese Bestimmung im Umfang dieser Rechtswidrigkeit, Ungültigkeit, Unwirksamkeit, Anfechtbarkeit, Undurchsetzbarkeit oder Unangemessenheit als abtrennbar, wobei die verbleibenden Bestimmungen des Vertrags und der restliche Teil dieser Bestimmung in vollem Umfang in Kraft bleiben.

13.4  Die Nichtdurchsetzung oder verzögerte Durchsetzung von Bestimmungen des Vertrags oder Teilen davon durch das Unternehmen ist nicht als Verzicht auf die Geltendmachung seiner Rechte aus dem Vertrag zu verstehen.

13.5  Ein Verzicht des Unternehmens auf die Geltendmachung von Verletzungen oder Nichterfüllungen von Vertragsbestimmungen durch den Käufer ist nicht als Verzicht auf die Geltendmachung etwaiger nachfolgender Verletzungen oder Nichterfüllungen auszulegen und hat keinerlei Auswirkungen auf die anderen Vertragsbedingungen.

13.6    Die Parteien dieses Vertrags beabsichtigen nicht, dass einzelne seiner Bedingungen von Personen geltend gemacht werden können, die keine Vertragspartei sind, und zwar auch nicht aufgrund des Contracts (Rights of Third Parties) Act (Vertragsgesetz zu Rechten Dritter) von 1999 und ähnlicher Rechtstheorien.

13.7    Abschluss, Existenz, Auslegung, Erfüllung, Gültigkeit und alle Einzelheiten des Vertrags unterliegen deutschem Recht, und die Parteien unterwerfen sich der ausschließlichen Gerichtsbarkeit deutscher Gerichte.

13.8  Das Unternehmen behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Lieferbedingungen zu ändern, soweit und sobald dies begründet ist. Wenn das Unternehmen dem Käufer eine überarbeitete Version seiner Lieferbedingungen zusammen mit einer Mitteilung zusendet, in der das Datum ihres Inkrafttretens angegeben ist (das mindestens einen Monat nach dem Datum dieser Mitteilung liegt), und der Käufer auch nach diesem Datum weiterhin Waren erwirbt, gilt als vereinbart, dass der Käufer die überarbeiteten Bedingungen ab diesem Datum akzeptiert hat.

  1. KOMMUNIKATION

14.1    Alle Mitteilungen zwischen den Parteien über diesen Vertrag müssen schriftlich erfolgen und persönlich übergeben oder per vorausbezahlter Eil- oder Luftpost oder per Fax bzw. E-Mail (mit dem Text in der E-Mail selbst oder in einer Anlage) an folgende Adressen versandt werden:

14.1.1   (im Fall von Mitteilungen an das Unternehmen) wenn sie persönlich übergeben oder per Eil- oder Luftpost zugestellt werden, an seine oben genannte Adresse oder diejenige geänderte Adresse, die dem Käufer vom Unternehmen mitgeteilt wird; wenn sie per Fax oder E-Mail versandt werden, an die Faxnummer oder E-Mail-Adresse, die dem Käufer vom Unternehmen mitgeteilt wird; oder
14.1.2   (im Fall von Mitteilungen an den Käufer) wenn sie persönlich übergeben oder per Eil- oder Luftpost zugestellt werden, an den eingetragenen Sitz des Empfängers (wenn es sich um ein Unternehmen handelt) oder (in jedem anderen Fall) an jede Adresse des Käufers, die in einem Dokument genannt wird, das Teil dieses Vertrags ist, oder an diejenige andere Adresse, die dem Unternehmen vom Käufer mitgeteilt wird. Wenn sie per Fax oder E-Mail versandt werden, an diejenige Faxnummer oder E-Mail-Adresse, die dem Unternehmen vom Käufer mitgeteilt wird.

14.2  Mitteilungen gelten zu folgenden Zeitpunkten als zugestellt:

14.2.1  wenn sie per vorausbezahlter Eilpost versandt wurden, 2 Tage, und im Fall von Luftpost 7 Tage (außer Samstagen, Sonntagen sowie Bank- und öffentlichen Feiertagen) nach Aufgabe (ohne Anrechnung des Tags der Aufgabe bei der Post);
14.2.2  bei persönlicher Übergabe am Tag der Übergabe;
14.2.3  wenn sie per Fax an einem Arbeitstag vor 16:00 Uhr versandt wurden, zum Zeitpunkt der Übermittlung und andernfalls am nächsten Arbeitstag; oder
14.2.4  wenn sie per E-Mail an einem Arbeitstag vor 16:00 Uhr versandt wurden, zum Zeitpunkt der Übermittlung und andernfalls am nächsten Arbeitstag.

  1. EXPORTBEDINGUNGEN

15.1    Sofern sich aus dem Kontext nichts anderes ergibt, haben Begriffe oder Ausdrücke, die in den Bestimmungen der Incoterms (neueste Version) definiert werden oder darin eine besondere Bedeutung erhalten, dieselbe Bedeutung in diesen Bedingungen. Falls jedoch ein Konflikt zwischen den Bestimmungen der Incoterms (neueste Version) und diesen Bedingungen besteht, haben die letzteren Vorrang.

15.2  Wenn Abweichungen zwischen den Bestimmungen dieser Bedingung 15 und anderen Bestimmungen dieser Bedingungen vorliegen und die Waren für den Export aus Deutschland geliefert werden, sind die Bestimmungen dieser Ziffer 15 unbeschadet etwaiger abweichender Bestimmungen dieser Ziffern maßgeblich.

15.3  Preise sind in Euro angegeben, sofern das Unternehmen keine anderen Festlegungen trifft. Wenn der Käufer einen Betrag in einer anderen Währung als der Rechnungswährung bezahlt und der für die Transaktion maßgebliche Wechselkurs dazu führt, dass das Unternehmen weniger als den abgerechneten Preis erhält, hat der Käufer dem Unternehmen den Differenzbetrag zu zahlen. Außerdem findet Ziffer 15.8 Anwendung.

15.4  Sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen zwischen Käufer und Unternehmen getroffen werden, sind die Waren ab Werk (Incoterms, neueste Version) zu liefern. Jede dem Käufer vom Unternehmen mitgeteilte Angabe zu Gewichten und Abmessungen in Zusammenhang mit Lieferungen ist bis zu dem Zeitpunkt nur als indikativ zu verstehen, an dem die Waren endgültig hergestellt und verpackt werden. Das Unternehmen haftet nicht für Diskrepanzen zwischen geschätzten Gewichts- und Abmessungsdaten, die vor der Verpackung mitgeteilt wurden, und den endgültigen Daten nach der Verpackung. Der Käufer ist dafür verantwortlich, die Abholung der Waren vom Standort des Unternehmens sowie deren Transport, Fracht und Versicherung zu veranlassen.

15.5    Die Herstellung von Waren beginnt erst, wenn die Zahlung vollständig eingegangen ist. Ein vom Käufer zahlungshalber gegebener Scheck wird erst dann als Zahlung anerkannt, wenn er eingelöst worden ist.

15.6 Zahlungen werden innerhalb von sieben Tagen nach Ausstellung der Bestellbestätigung durch das Unternehmen fällig. Wenn der Käufer einen nach dem Vertrag fälligen Betrag nicht an das Unternehmen zahlt, ist er zur Zahlung von Zinsen auf den betreffenden Betrag ab dem Fälligkeitsdatum für die Zahlung zu einem Jahreszinssatz von 4 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Bank of England an das Unternehmen verpflichtet, die täglich bis zum Zeitpunkt der Zahlung berechnet werden, gleich ob dies vor oder nach einem Urteil geschieht. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Zinsen nach dem Late Payment of Commercial Debts (Interest) Act (Gesetz über die verspätete Zahlung gewerblicher Schulden) von 1998 zu berechnen.

15.7  Angegebene Lieferzeiten beginnen am Datum des Zahlungseingangs. Nichtzahlungen am vorgeschriebenen Datum können zur Folge haben, dass die Lieferzeiten vom Unternehmen geändert werden.

15.8  Alle Bankgebühren gehen zu Lasten des Käufers; wenn beispielsweise Bankgebühren dazu führen, dass das Unternehmen weniger als den abgerechneten Preis erhält, hat der Käufer den Restbetrag an das Unternehmen zu zahlen.

15.9  Länderspezifische Genehmigungen können zusätzlichen Gebühren unterliegen.

15.10 Herkunftszertifikate nebst Beglaubigung/Legalisierung kommerzieller Begleitunterlagen unterliegen zusätzlichen Gebühren.

15.11  Der Käufer ist für die Befolgung aller Gesetze bzw. Vorschriften, die den Import der Waren in das Bestimmungsland regeln, und die Zahlung dabei anfallender Zollgebühren verantwortlich.

15.12 Sofern das Unternehmen nicht zugestimmt hat, die Waren an den Standort des Käufers zu liefern, ist dieser dafür verantwortlich, die Prüfung und Inspektion der Waren am Standort des Unternehmens vor deren Versand zu veranlassen. Das Unternehmen übernimmt keine Haftung für Ansprüche im Hinblick auf Mängel an den Waren, die bei der Inspektion erkennbar gewesen wären, jedoch erst nach Lieferung geltend gemacht werden, oder in Bezug auf Schäden, die während des Transports eintreten.

  1. RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM

Der Käufer erkennt an, dass alle geistigen Eigentumsrechte an den Waren zu allen Zeiten dem Unternehmen gehören, und dass er keine anderen Rechte an den Waren bzw. auf die Waren hat, als sie im Einklang mit den Vertragsbedingungen zu verwenden, zu verkaufen oder zu vertreiben.

  1. WEEE

17.1  Der Vertrag ist eine Vereinbarung, die andere Finanzierungsmethoden für die Abholung, Handhabung, Rückgewinnung, Wiederverwertung und umweltverträgliche Entsorgung von WEEE einschließlich Alt-WEEE im Einklang mit §§ 7 und 19 ElektroG festlegt.
17.2  Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass die Verantwortlichkeiten und Pflichten des Herstellers nach dem ElektroG im Wege einer gegenseitigen Vereinbarung im Einklang mit § 19 Absatz 1 Satz 4 ElektroG einschließlich der Verantwortung für die Finanzierung der Abholung, Handhabung, Rückgewinnung, Wiederverwertung und umweltverträgliche Entsorgung von WEEE auf ihn übergehen.
17.3  Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass er für die Einhaltung aller ihm vom ElektroG und etwaigen landesspezifischen Vorschriften auferlegten Verpflichtungen verantwortlich ist, wenn er die EEE-Waren in seine eigenen Produkte integriert.
17.4  Der Käufer hat sicherzustellen, dass Dritte, denen er EEE-Waren verkauft, alle Verpflichtungen aus dem ElektroG und etwaigen landesspezifischen Vorschriften bezüglich der umweltverträglichen Entsorgung von WEEE befolgen.
17.5  Der Käufer liefert dem Unternehmen oder dem Beauftragten für das Verfahren zur Befolgung der Vorschriften für WEEE des Unternehmens auf Anforderung diejenigen Daten, Dokumente, Informationen und weitere Hilfestellung, die der betreffende Verfahrensbeauftragte jeweils vernünftigerweise anfordern kann, um es ihm zu ermöglichen, die von ihm als Folge der Mitgliedschaft des Unternehmens bei seinem Verfahren zur Einhaltung von WEEE-Vorschriften eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen.
17.6  Der Käufer ist für alle Kosten und Aufwendungen verantwortlich, die sich aus und in Zusammenhang mit seinen Verpflichtungen in dieser Ziffer 17 ergeben.

NUTZUNGSBEDINGUNGEN DER WEBSEITE

NUTZUNGSBEDINGUNGEN DER WEBSEITE (Herunterladen)

Bitte lesen Sie diese Nutzungsbedingungen sorgfältig durch, bevor Sie die Website nutzen. Durch die Nutzung unserer Website geben Sie an, dass Sie diese Nutzungsbedingungen akzeptieren und sich damit einverstanden erklären, sie einzuhalten. Wenn Sie diesen Nutzungsbedingungen nicht zustimmen, dürfen Sie unsere Website nicht verwenden.

  1. VERLÄSSLICHKEIT ÜBER INFORMATIONEN UND DISCLAIMER

Die auf unserer Website enthaltenen Materialien werden nur zu allgemeinen Informationszwecken bereitgestellt und erheben keinen Anspruch auf Rechtsberatung oder sonstige professionelle Beratung und sind daher nicht als solche zu betrachten.

Wir übernehmen keine Haftung für Verluste, die durch den Zugriff auf oder das Vertrauen auf die Informationen auf dieser Website entstehen können, und soweit dies nach englischem Recht zulässig ist schließen wir jegliche Haftung für Verluste oder Schäden aus, die direkt oder indirekt aus der Nutzung dieser Website entstehen.

  1. INFORMATION ÜBER UNS

www.oeelectrics.co. ist eine Website, die von OE Electrics GmbH („Wir“) betrieben wird. Wir sind eine in Deutschland eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Unser Geschäftssitz ist Wehrstr. 1a, 51645 Gummersbach. Wir sind eingetragen beim Amtsgericht Düsseldorf mit der Registernummer: HRB83952.

  1. ZUGANG ZU UNSERER WEBSEITE

Der Zugriff auf unsere Webseite ist vorübergehend gestattet. Wir behalten uns das Recht vor, den auf unserer Webseite angebotenen Service ohne vorherige Ankündigung zurückzuziehen oder zu ändern (siehe unten). Wir haften nicht für den Fall, dass unsere Webseite zu irgendeinem Zeitpunkt oder für einen bestimmten Zeitraum nicht verfügbar ist.

  1. RECHTE DES GEISTIGEN EIGENTUMS

Wir sind Eigentümer oder Lizenznehmer aller geistigen Eigentumsrechte an unserer Website und an dem auf dieser Website veröffentlichten Material. Diese Werke sind weltweit durch Urheberrechtsgesetze und -verträge geschützt. Alle diese Rechte sind vorbehalten.

Sie können eine Kopie ausdrucken und Auszüge von allen Seiten unserer Website als persönliche Referenz herunterladen, und Sie können andere Personen in Ihrer Organisation auf Material aufmerksam machen, das auf unserer Website veröffentlicht ist.

Sie dürfen das Papier oder die digitalen Kopien von Materialien, die Sie ausgedruckt oder heruntergeladen haben, in keiner Weise modifizieren, und Sie dürfen keine Illustrationen, Fotos, Video- oder Audiosequenzen oder Grafiken getrennt von Begleittext verwenden.

Unser Status (und der der identifizierten Mitwirkenden) als Urheber des Materials auf unserer Website muss immer anerkannt werden.

Sie dürfen keinen Teil des Materials auf unserer Website für kommerzielle Zwecke verwenden, ohne eine Lizenz von uns oder unseren Lizenzgebern zu erhalten.

Wenn Sie einen Teil unserer Website unter Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen ausdrucken, kopieren oder herunterladen, erlischt Ihr Recht zur Nutzung unserer Website unverzüglich, und Sie müssen nach unserer Wahl Kopien der von Ihnen hergestellten Materialien zurückgeben oder vernichten.

  1. UNSERE SEITE ÄNDERT SICH REGELMÄSSIG

Wir sind bemüht, unsere Webseite regelmäßig zu aktualisieren und können den Inhalt jederzeit ändern. Bei Bedarf können wir den Zugriff auf unsere Webseite aussetzen oder auf unbestimmte Zeit schließen. Das Material auf unserer Webseite kann zu einem bestimmten Zeitpunkt veraltet sein, und wir sind nicht verpflichtet, dieses Material zu aktualisieren. Alle Bilder und Zeichnungen, welche auf unserer Webseite gezeigt werden, dienen ausschließlich zu Illustrationszwecken.

  1. UNSERE HAFTUNG

Das auf unserer Website dargestellte Material wird ohne jegliche Garantien, Bedingungen oder Gewähr bezüglich der Genauigkeit bereitgestellt. Soweit gesetzlich zulässig, schließen wir und zeitlich mit uns verbundene Dritte, hiermit ausdrücklich Nachfolgendes von der Haftung aus: Alle Bedingungen, Garantien und sonstigen Auflagen, die ansonsten durch Gesetz, Gewohnheitsrecht oder durch Härtefallregelungen impliziert werden könnten.

Jegliche Haftung für direkte, indirekte oder Folgeschäden, die einem Nutzer im Zusammenhang mit unserer Website oder im Zusammenhang mit der Nutzung, der Unmöglichkeit der Nutzung oder den Ergebnissen der Nutzung unserer Website, den damit verlinkten Websites und den veröffentlichten Materialien entstehen darauf, einschließlich, ohne Einschränkung, jegliche Haftung für:

Einkommens- oder Einkommensverlust;

Geschäftsverlust;

Verlust von Gewinnen oder Verträgen;

Verlust erwarteter Einsparungen;

Datenverlust;

Verlust von Geschäftswert;

verschwendete Management- oder Bürozeit

sowie für jeden anderen Verlust oder Schaden jeglicher Art, gleichgültig, ob er aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertragsverletzung oder aus anderen Gründen, auch wenn dies vorhersehbar ist, verursacht wird, vorausgesetzt, dass diese Bedingung keine Ansprüche auf Verlust oder Beschädigung Ihres materiellen Vermögens verhindert oder andere Ansprüche auf unmittelbaren finanziellen Schaden, die von keiner der oben genannten Kategorien ausgeschlossen sind.

Dies betrifft weder unsere Haftung für Tod oder Körperverletzung aufgrund von Fahrlässigkeit, noch unsere Haftung für betrügerische Falschdarstellung oder Falschdarstellung in Bezug auf grundsätzliche Inhalte oder sonstige Haftung, die nach geltendem Recht nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden kann.

  1. INFORMATIONEN ÜBER SIE UND IHRE BESUCHE AUF DIE SITE

Wir verarbeiten Daten über Sie gemäß unseren Datenschutzbestimmungen here Durch die Nutzung unserer Website stimmen Sie der Verarbeitung zu und Sie garantieren, dass alle von Ihnen bereitgestellten Daten korrekt sind.

  1. VIREN, HACKING UND ANDERE STRAFTATEN

Sie dürfen unsere Webseite nicht missbrauchen, indem Sie wissentlich Viren, Trojaner, Würmer, Logikbomben oder anderes Material einführen, das arglistig oder technologisch schädlich ist. Sie dürfen nicht versuchen, sich unberechtigten Zugriff auf unsere Seite, den Server, auf dem sich unsere Seite befindet, oder auf einen Server, Computer oder eine Datenbank zu machen, die mit unserer Seite verbunden ist. Sie dürfen unsere Website nicht durch einen Denial-of-Service-Angriff oder einen verteilten Denial-of-Service-Angriff angreifen.

Durch einen Verstoß gegen diese Bestimmung würden Sie eine Straftat nach dem Computer Misuse Act 1990 begehen. Wir werden den zuständigen Strafverfolgungsbehörden einen solchen Verstoß melden und mit diesen Behörden zusammenarbeiten, indem wir ihnen Ihre Identität mitteilen. Im Falle eines solchen Verstoßes erlischt Ihr Recht zur Nutzung unserer Website sofort.

Wir haften nicht für Verluste oder Schäden, die durch einen verteilten Denial-of-Service-Angriff, Viren oder anderes technologisch schädliches Material verursacht werden, das Ihre Computerausrüstung, Computerprogramme, Daten oder anderes proprietäres Material durch Ihre Nutzung unserer Website oder infizieren kann zum Herunterladen von darauf veröffentlichtem Material oder einer damit verlinkten Website.

  1. LINKS AUF UNSERER SEITE

Wenn unsere Website Links zu anderen Webseiten und Quellen enthält, die von Dritten bereitgestellt werden, werden diese Links nur zu Ihrer Information bereitgestellt. Wir haben keinen Einfluss auf den Inhalt dieser Webseitens oder Quellen und übernehmen keine Verantwortung für solche oder für Verluste oder Schäden, die sich aus Ihrer Verwendung ergeben. Wenn Sie über unsere Webseite auf eine andere Website zugreifen, empfehlen wir Ihnen, deren Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien zu überprüfen, um die Einhaltung der Bestimmungen sicherzustellen und festzustellen, wie dort Ihre Informationen verwendet werden können.

  1. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT

Die englischen Gerichte haben keine ausschließliche Zuständigkeit für Ansprüche, die sich aus einem Besuch unserer Website ergeben oder damit zusammenhängen. Diese Nutzungsbedingungen und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder in Verbindung mit ihnen oder ihrem Gegenstand oder ihrer Gründung (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche) ergeben, unterliegen dem Recht von England und Wales.

  1. ABWEICHUNGEN

Wir können diese Nutzungsbedingungen jederzeit durch Änderung dieser Seite überarbeiten. Es wird von Ihnen erwartet, dass Sie diese Seite von Zeit zu Zeit auf Änderungen prüfen, da diese für Sie verbindlich sind. Einige der in diesen Nutzungsbedingungen enthaltenen Bestimmungen können auch durch Bestimmungen oder Hinweise ersetzt werden, die an anderer Stelle auf unserer Website veröffentlicht werden.

  1. IHRE BEDENKEN

Wenn Sie Bedenken hinsichtlich des Materials auf unserer Website haben, wenden Sie sich bitte an info@oeelectrics.co.uk/de. Vielen Dank, dass Sie unsere Website besuchen.

OE Electrics, GmbH Eingeschränkte Garantie für Strom- und Datenmodule für Geschäftskunden Zusammenfassung 

(Download PDF)

  1. Für OE-Produkte mit Wechselstromsteckdosen, wie z. B. Möbelverteiler, gilt eine Garantie von 10 Jahren ab Lieferdatum, mit der Ausnahme, dass für Gleichstrom und/oder elektronische Komponenten (einschließlich Leiterplatten, Batterien und darin enthaltener Software) nur eine Garantie von 2 Jahren gilt
  2. Für alle anderen OE-Produkte, einschließlich solcher mit Gleichstromversorgung und/oder elektronischen Bauteilen (einschließlich Leiterplatten, Batterien und darin enthaltener Software), aber ohne Wechselstromsteckdosen, gilt eine Garantie von 2 Jahren ab Lieferdatum.
  3. OE wird nach eigenem Ermessen die Teile reparieren oder ersetzen, die von OE innerhalb der oben genannten Garantiezeiten als defekt bestätigt werden.

Reklamationsverfahren

Der Kunde muss OE ausdrücklich jeden vermuteten Produktfehler so schnell wie möglich melden, damit OE oder seine Vertreter ihn untersuchen können. OE kann per E-Mail kontaktiert werden (info@oeelectrics.de). Ein Kundenbetreuer kann sich zunächst mit dem Kunden in Verbindung setzen, um allgemeine Probleme wie durchgebrannte Sicherungen oder schlechte Anschlüsse zu beheben. Wenn das Problem nicht per Telefon oder E-Mail gelöst werden kann, kann OE vom Kunden verlangen, dass er die Waren auf seine Kosten zurücksendet, um die Untersuchungen durchzuführen. In solchen Fällen stellt OE dem Kunden ein Rücksendeformular zur Verfügung, das dem zurückgesandten Produkt beizufügen ist. Der Vorgang kann sich verzögern, wenn ein Produkt ohne OE-Rücksendeformular zurückgeschickt wird.

Nach Abschluss der Untersuchungen und Bestätigung eines Fehlers, der unter die nachstehenden Bedingungen fällt, wird OE das fehlerhafte Produkt nach eigenem Ermessen kostenlos reparieren oder ersetzen. Das reparierte oder ausgetauschte Produkt wird auf Kosten von OE an den Kunden zurückgeschickt, wobei dem Kunden alle angemessenen Transportkosten für die Rücksendung des fehlerhaften Produkts an OE gutgeschrieben werden. Sollte der Kunde ein Ersatzprodukt vor Abschluss des Garantieverfahrens benötigen, kann er eine Bestellung für ein solches Produkt aufgeben. Sollte OE später feststellen, dass das zurückgegebene Produkt fehlerhaft ist, schreibt OE dem Kunden den ursprünglichen Kaufpreis (einschließlich Transportkosten) des zurückgegebenen Produkts sowie alle angemessenen Transportkosten gut, die dem Kunden bei der Rückgabe des Produkts entstanden sind. Stellt OE fest, dass ein zurückgesandtes Produkt nicht fehlerhaft ist, kann der Kunde das Produkt auf seine Kosten zurücksenden lassen, oder OE kann nach eigenem Ermessen anbieten, das Produkt einzubehalten, und dem Kunden wird der Wert des Produkts abzüglich einer vereinbarten Wiedereinlagerungsgebühr gutgeschrieben. OE kann nach eigenem Ermessen eine Untersuchung vor Ort durchführen, bevor sie die Rückgabe des Produkts verlangt.

Begriffe

  1. Diese Garantie wird dem Erstkäufer des Produkts (“Kunde”) von OE gewährt, vorausgesetzt, er hat die Ware vollständig bezahlt und verfügt über einen entsprechenden Kaufbeleg, und sie kann nur mit schriftlicher Zustimmung von OE auf einen Dritten übertragen werden.
  2. Diese Garantie ist ausschließlich und wird anstelle aller anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien gewährt und akzeptiert.
  3. Die Produkte werden Ihnen “wie besehen” und “wie verfügbar” zur Verfügung gestellt, sofern nicht schriftlich etwas anderes angegeben ist, und müssen gemäß den mit dem Produkt gelieferten oder auf der OE-Website verfügbaren Anweisungen des Herstellers installiert und betrieben werden.
  4. Vom Benutzer austauschbare Sicherungen sind von dieser Garantie nicht abgedeckt.
  5. Die gesamte Haftung von OE für ein fehlerhaftes Produkt übersteigt nicht den Kaufpreis des Produkts und die angemessenen Transportkosten, die dem Kunden bei der Rücksendung des fehlerhaften Produkts an OE entstehen. Soweit nach geltendem Recht zulässig, lehnt OE alle ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien ab, einschließlich der stillschweigenden Garantien der Marktgängigkeit, der Nichtverletzung von Rechten Dritter und der Eignung für einen bestimmten Zweck, sowie alle anderen Rechtsmittel. Die hier beschriebenen Rechtsbehelfe sind Ihre einzigen Rechtsbehelfe im Falle einer Garantieverletzung oder eines anderen Anspruchs. Sie erstrecken sich nicht auf Folgeverluste oder -schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf direkte oder indirekte Schäden, entgangene Gewinne, entgangene Einsparungen oder andere besondere zufällige, exemplarische oder Folgeschäden, sei es aufgrund von Vertragsbruch, Fahrlässigkeit, Produkthaftung, unerlaubter Handlung oder anderweitig, oder sei es aufgrund der Verwendung oder der Unfähigkeit, das Produkt zu verwenden, selbst wenn OE oder ein Händler, Vertreiber oder autorisierter Serviceanbieter/Partner über die Möglichkeit solcher Schäden oder Ansprüche einer anderen Partei informiert wurde.
  6. Diese Garantie gibt dem Kunden keinen Anspruch auf ein Upgrade auf neuere Modelle oder auf Produktverbesserungen.
  7. OE ist berechtigt, Arbeitskosten wie Inspektion, normale Wartungsarbeiten, Neuinstallation, Transportkosten oder andere Ausgaben oder angeforderte Dienstleistungen, die nicht unter die Bedingungen dieser Garantie fallen, in Rechnung zu stellen.
  8. Falls das fehlerhafte Produkt nicht repariert werden kann und ein identisches Modell nicht verfügbar ist, wird OE das Produkt durch ein gleichwertiges Produkt mit den gleichen Spezifikationen ersetzen.
  9. Die Produkte müssen in Übereinstimmung mit den einschlägigen Vorschriften und Normen installiert werden, die für die jeweilige Anwendung und für das Gebiet, in dem sie installiert werden, gelten. Die Anlagen sollten regelmäßig inspiziert und getestet werden, um die Sicherheit der Anlage und der Benutzer zu gewährleisten.
  10. Diese Garantie gilt für das Produkt, wie es im Werk konfiguriert wurde, und nur dann, wenn es innerhalb der Konstruktionsparameter des Produkts betrieben wird; sie gilt nicht für Änderungen oder Ergänzungen am Produkt, falsche Installationen oder Abweichungen von der Anwendungsspezifikation, die vom Kunden oder von Dritten vorgenommen wurden.
  11. Produkte, die Wechselstromteile enthalten, werden am Ende des Produktionsprozesses auf Erdungswiderstand, Polarität und Isolationswiderstand geprüft. Produkte, die Niederspannungs-/Gleichstromteile enthalten, werden entsprechend ihrer Funktion geprüft. Nach Abschluss der Prüfung wird ein manipulationssicheres Siegel angebracht. Produkte, die nicht als wiederverdrahtbar definiert sind (siehe Abschnitt 11 unten), enthalten keine vom Benutzer zu wartenden Teile, mit Ausnahme von austauschbaren Sicherungen. Die Module dürfen unter keinen Umständen geöffnet oder in irgendeiner Weise manipuliert werden. Das unbefugte Entfernen der Sicherheitssiegel, die Demontage oder das Entfernen von Abdeckungen führt zum Erlöschen der Garantie.
  12. Produkte, bei denen das Netzkabel direkt in das Gerät eingesteckt ist, können als wiederverdrahtbar eingestuft werden. Bitte setzen Sie sich mit OE in Verbindung, um vor dem Öffnen des Geräts eine Bestätigung der Klasse des jeweiligen Produkts zu erhalten. Wiederverdrahtbare Geräte dürfen von einem entsprechend qualifizierten Techniker geöffnet werden, um lediglich das Netzkabel auszutauschen. Die Garantie wird nicht beeinträchtigt, sofern das gewartete Gerät nach dem Austausch des Netzkabels wie in Absatz 10 beschrieben getestet wird und der Kunde einen Nachweis über diesen Test aufbewahrt und OE auf Anfrage zur Verfügung stellt.
  13. Alle Datenkabel werden vor dem Versand auf Durchgängigkeit geprüft. Die Leistungsmerkmale einzelner Datenkabel können gegen Aufpreis mit einem Fluke DTX1800 getestet und zertifiziert werden; dieser Service muss bei oder vor Auftragserteilung angefordert werden.
  14. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Schäden aufgrund von: fehlerhafter Installation, falscher elektrischer Versorgung, fehlender Inspektion, von OE festgestelltem normalem Verschleiß, Insekten- oder Ungezieferbefall, Missbrauch, unsachgemäßer Verwendung, Unfällen, unsachgemäßer Wartung, falscher Handhabung, Verschütten von Flüssigkeiten, chemischen Verunreinigungen, unsachgemäßer Verpackung oder Umverpackung durch Dritte. OE kann keine Garantie für USB-Steckdosen übernehmen, wenn diese in stark beanspruchten Anwendungen verwendet werden, und OE behält sich das Recht vor, zu entscheiden, ob die Anwendung stark beansprucht wird. Zum Beispiel werden die meisten Büroumgebungen nicht als stark beansprucht angesehen, aber Bereiche, in denen es ein hohes Maß an öffentlichem Verkehr gibt, können in diese Kategorie fallen.
  15. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Schäden, die von Dritten verursacht wurden oder auf Bedingungen zurückzuführen sind, die außerhalb der Kontrolle von OE liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, staatliche Beschränkungen (einschließlich der Verweigerung oder Aufhebung von Export- oder anderen erforderlichen Lizenzen), Vandalismus, Kriege, terroristische Handlungen, Aufstände und Pandemien.
  16. Die Garantie gilt nur für Produkte, die als neu direkt von OE gekauft wurden.
  17. Alle Ersatzteile, die dem Kunden in Erfüllung dieser Garantie kostenlos zur Verfügung gestellt werden, werden nur für den noch verbleibenden Teil der ursprünglichen Produktgarantiezeit garantiert.
  18. Jeder Anspruch aus dieser Garantie muss vom Kunden innerhalb von 60 Tagen nach Ablauf der Produktgarantiezeit schriftlich bei OE geltend gemacht werden.

Nutzungsbedingungen der von OE Electrics Ltd übermittelten 3D-Modelle (Herunterladen)

 

Alle 3D-Modelle, die entweder per E-Mail oder in einem anderen tragbaren Format empfangen oder von der Website von OE Electrics heruntergeladen werden, unterliegen den folgenden Bedingungen. Der Begriff „OE Electrics“ bezieht sich auf den Besitzer des 3D-Modells, dessen Haupthandelsadresse lautet: OE House, Thomas Maddison Lane, Calder Park, Wakefield, West Yorkshire, WF4 3GH. Der Begriff „3D-Modell“ bezieht sich auf die computergenerierte dreidimensionale Darstellung des Objekts, das vom Benutzer angefordert oder heruntergeladen wird. Dieses 3D-Modell und dieses Design ist Eigentum von OE Electrics Ltd und ist durch das Design Copyright Act geschützt. Das 3D-Modell darf ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von OE Electrics nicht kopiert oder anderweitig reproduziert werden. Sobald 3D-Modelle von der Website empfangen oder heruntergeladen wurden, dürfen sie nicht an Dritte weitergegeben, verkauft oder anderweitig verkauft werden. Das 3D-Modell ist nur eine dreidimensionale Darstellung des Objekts und darf nicht als genauer Hinweis auf das Design betrachtet werden. Wenn Sie genaue Informationen zu den Produkten von OE Electrics benötigen, wenden Sie sich bitte an: info@oeelectrics.co.uk/de  OE Electrics behält sich das Recht vor, alle 3D-Modelle ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu ändern oder zurückzuziehen.

Ethische Einkaufspolitik (Herunterladen)

 

OE Electrics erwirbt eine breite Palette von Gütern und Dienstleistungen, die für den Betrieb unseres Geschäfts erforderlich sind, und wir verlassen uns auch bei der Erbringung unserer Kerndienstleistungen auf eine Reihe wichtiger Lieferanten. Gute Arbeitsbeziehungen zu unseren Lieferanten sind daher von zentraler Bedeutung für den Erfolg unseres Unternehmens. Aus diesem Grund geben wir unsere Einkaufspolitik klar an, um sicherzustellen, dass unsere Geschäftsstandards in die gesamte Lieferkette integriert werden können.

Wir verpflichten uns, wettbewerbsfähige Waren und Dienstleistungen zu beschaffen und zu behalten, während wir gleichzeitig sicherstellen, dass sie aus Quellen stammen, die die Menschenrechte, die Sicherheit oder die Umwelt nicht gefährdet haben.

Insbesondere erwarten wir von unseren Lieferanten:

Einhaltung unsere eigenen Geschäftsgrundsätze.

Sicherstellung, dass ihre Produkte und Dienstleistungen so produziert und geliefert  werden, dass sie alle für ihr Unternehmen relevanten Gesetze erfüllen.

Streben nach einer kontinuierlichen Verbesserung der Lieferkettenbeziehung mit uns.

Sicherstellung, dass hinreichende Standards in bezug auf Sicherheit, Umweltschutz, Produktqualitäts, Produktverantwortungs, Arbeits- und Menschenrecht sowie Sozial- und Rechtsnormen in Übereinstimmung mit unserem eigenen Kodex angenommen und umgesetzt werden. Darüberhinaus ebenfalls die Sicherstellung,dass diese Fragen un Themen innerhalb der Lieferkette für die an uns gelieferten Produkte hinreichend behandelt werden.

Wir streben an, starke Beziehungen zu unseren Lieferanten aufzubauen, die auf gegenseitigem Vertrauen, Verständnis und Respekt basieren

Durch eine langfristige Zusammenarbeit mit unseren wichtigsten Lieferanten erhoffen wir:

  • Aufbau langfristiger, sinnvoller Beziehungen zum Nutzen beider Parteien.
  • Verbesserung der Qualität, Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit von Waren und Dienstleistungen, sofern dies zum Vorteil beider Parteien möglich ist.

Melden Sie sich für unseren Newsletter an

Anfragen